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Zwischenablesung der Heizkosten beim Auszug

Ziehst du mitten im Abrechnungszeitraum aus, muss der Gebäudeeigentümer die Heizkostenverteiler oder Zähler deiner Räume ablesen lassen. So steht es in § 9b Absatz 1 der Heizkostenverordnung. Der Verbrauchsanteil wird danach zwischen dir und dem Nachmieter nach den abgelesenen Werten geteilt, der übrige Anteil nach Gradtagszahlen oder nach der Zeit.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Was § 9b genau verlangt

Die Verordnung nennt den Fall Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes. Für diesen Fall hat der Gebäudeeigentümer eine Ablesung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung der betroffenen Räume vorzunehmen. Das Gesetz nennt diese Ablesung selbst Zwischenablesung. Die Pflicht trifft den Eigentümer, nicht dich als Mieter. Du musst den Termin also nicht selbst beim Messdienst bestellen, du kannst aber beim Vermieter nachfragen, ob er angesetzt ist.

Absatz 2 regelt, wie die Kosten danach geteilt werden. Der Teil, der nach dem erfassten Verbrauch verteilt wird, richtet sich nach den Werten der Zwischenablesung. Die übrigen Kosten des Wärmeverbrauchs werden nach Gradtagszahlen aus anerkannten Regeln der Technik oder zeitanteilig auf Vor- und Nachnutzer aufgeteilt. Die übrigen Kosten des Warmwasserverbrauchs teilt die Verordnung nur zeitanteilig. Wie groß der Verbrauchsteil überhaupt ist, legt § 7 fest: mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Kosten der zentralen Heizungsanlage.

Gradtagszahlen gewichten die Monate nach der Heizlast. Ein Wintermonat zählt dabei mehr als ein Sommermonat. Die zeitanteilige Teilung rechnet dagegen jeden Tag gleich. Welche der beiden Methoden dein Vermieter wählt, siehst du in der Abrechnung. Eine bestimmte Tabelle für die Gradtagszahlen nennt die Verordnung nicht, deshalb nennen wir hier auch keine Monatswerte.

Wenn keine Zwischenablesung möglich ist

Absatz 3 deckt zwei Fälle ab. Entweder ist eine Zwischenablesung nicht möglich, oder sie liefert wegen des Zeitpunkts des Wechsels aus technischen Gründen keine hinreichend genaue Ermittlung der Verbrauchsanteile. Dann werden die gesamten Kosten nach den Maßstäben geteilt, die Absatz 2 für die übrigen Kosten vorsieht, also nach Gradtagszahlen oder nach der Zeit. Dein gemessener Verbrauch spielt in diesem Fall keine Rolle mehr.

Absatz 4 ist der Punkt, den viele übersehen: Abweichende rechtsgeschäftliche Bestimmungen bleiben unberührt. Haben Vermieter, Vormieter und Nachmieter etwas anderes vereinbart, etwa im Mietvertrag oder in einer Vereinbarung zum Wechsel, gilt diese Regel neben der Verordnung. Lies deshalb den Abschnitt zu den Heizkosten in deinem Vertrag, bevor du die Abrechnung prüfst.

Wer die Ablesung bezahlt

§ 9b sagt nicht, wer die Kosten der Zwischenablesung trägt. § 7 Absatz 2 zählt zu den Heizkosten unter anderem die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung und die Kosten der Berechnung und Aufteilung. Ob eine gesonderte Gebühr für den Nutzerwechsel darunter fällt, beantwortet der Wortlaut nicht. Wir nennen deshalb keinen Betrag und keine feste Regel. Steht dazu etwas in deinem Mietvertrag, ist das der erste Anhaltspunkt.

Wann die Abrechnung kommt

Ein Auszug löst keine eigene Abrechnung zum Auszugstag aus. Nach § 556 Absatz 3 BGB wird über die Vorauszahlungen jährlich abgerechnet, und der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Die Abrechnung muss dir spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Gib dem Vermieter beim Auszug deshalb deine neue Anschrift. Einwendungen gegen die Abrechnung musst du nach demselben Absatz bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang mitteilen.

Bei Heizkostenverteilern, die nicht fernablesbar sind, soll dir das Ableseergebnis nach § 6 Absatz 1 in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Das gilt auch für den Wert vom Auszugstag, sofern er nicht über längere Zeit im Gerät gespeichert ist und du ihn selbst abrufen kannst.

Beispiel: Der Abrechnungszeitraum deines Hauses ist das Kalenderjahr 2026. Du ziehst am 30. November 2026 aus, die Messdienstfirma liest an diesem Tag die Verteiler in deiner Wohnung ab. Angenommen, der Teil deiner Wohnung, der nach Fläche verteilt wird, beträgt für 2026 insgesamt 300 Euro, und der Vermieter teilt ihn zeitanteilig. Dann entfallen 11 von 12 Monaten auf dich, also 275 Euro, und 25 Euro auf deinen Nachmieter. Den Verbrauchsteil rechnet der Messdienst aus deinen Ablesewerten bis zum 30. November. Teilt der Vermieter nach Gradtagszahlen, verschiebt sich die Rechnung, weil der Dezember stärker zählt. Die 300 Euro sind ein angenommener Wert.

So gehst du beim Auszug vor

  1. Den Auszugstermin dem Vermieter früh schriftlich mitteilen und nach dem Termin für die Zwischenablesung fragen.
  2. Am Tag der Ablesung die Werte der Heizkostenverteiler oder Zähler selbst notieren und fotografieren, mit Datum.
  3. Prüfen, ob im Mietvertrag eine Regel zum Nutzerwechsel steht, denn § 9b Absatz 4 lässt sie gelten.
  4. Dem Vermieter deine neue Anschrift für die Jahresabrechnung geben.
  5. In der Abrechnung nachsehen, ob der Verbrauchsteil auf den abgelesenen Werten beruht und wie der übrige Teil geteilt wurde.

Häufige Fragen

Muss ich die Zwischenablesung selbst beauftragen?
Nein. § 9b Absatz 1 verpflichtet den Gebäudeeigentümer, die Ablesung vorzunehmen. Du kannst ihn daran erinnern.
Was passiert, wenn niemand abgelesen hat?
Ist eine Zwischenablesung nicht möglich oder technisch nicht genau genug, werden nach § 9b Absatz 3 die gesamten Kosten nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig geteilt. Ob ein unterlassener Termin unter „nicht möglich“ fällt, regelt der Wortlaut nicht ausdrücklich.
Bekomme ich beim Auszug sofort eine Abrechnung?
Nein. Nach § 556 Absatz 3 BGB wird jährlich abgerechnet, Teilabrechnungen schuldet der Vermieter nicht.
Zählt der Wert meines smarten Thermostats?
Nein. Abgelesen wird die Ausstattung zur Verbrauchserfassung, also Heizkostenverteiler oder Wärmezähler nach § 5. Warum die App-Temperatur kein Verbrauchswert ist, erklärt Heizkostenverteiler und Thermostat mit dem Unterschied zwischen Messgerät und Ventilregler.
Muss ich meinen smarten Kopf beim Auszug abbauen?
Das ist eine andere Frage als die Abrechnung. Hast du den alten Kopf aufbewahrt, setzt du ihn vor der Übergabe wieder auf; Darf ich als Mieter tauschen? nennt dafür § 539 Absatz 2 BGB als Grundlage für das Wegnahmerecht.

Welche Rechte die Verordnung dir sonst gibt, etwa die Kürzung um 15 Prozent bei einer Abrechnung ohne Verbrauchserfassung, steht auf Heizkostenverordnung für Mieter.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 9b HeizkostenV (Zwischenablesung, Aufteilung, abweichende Vereinbarungen); § 7 HeizkostenV (50 bis 70 Prozent nach Verbrauch, Kostenarten); § 6 HeizkostenV (Mitteilung des Ableseergebnisses); § 556 BGB (jährliche Abrechnung, zwölf Monate, keine Teilabrechnung). Keine Rechtsberatung.