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Heizkostenverteiler und smartes Thermostat
Der Heizkostenverteiler misst, das Thermostat regelt. Nach § 5 HeizkostenV wird dein Anteil am Wärmeverbrauch mit Wärmezählern oder Heizkostenverteilern erfasst. Ein smarter Thermostatkopf ist keines von beiden. Er zählt in der Abrechnung nicht mit, beeinflusst aber, wie viel Wärme durch den Heizkörper fließt, und damit das, was der Verteiler erfasst.
Aktualisiert am von der Redaktion thermostat mietwohnung. So arbeiten wir
Was die Heizkostenverordnung regelt
§ 4 HeizkostenV verpflichtet den Gebäudeeigentümer, den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen. Er stattet die Räume mit Geräten zur Verbrauchserfassung aus, und die Nutzer müssen das dulden. Die Wahl des Geräts überlässt die Verordnung im Rahmen von § 5 dem Eigentümer.
§ 5 Absatz 1 nennt für den Wärmeverbrauch Wärmezähler oder Heizkostenverteiler. Sie müssen für das Heizsystem geeignet sein und so angebracht werden, dass sie technisch einwandfrei funktionieren. Seit dem 1. Dezember 2021 eingebaute Geräte müssen nach § 5 Absatz 2 fernablesbar sein. Ältere, nicht fernablesbare Geräte müssen nach Absatz 3 bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden, mit Ausnahmen für Härtefälle.
Nach § 7 Absatz 1 werden mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heizkosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt. Die übrigen Kosten werden nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum verteilt.
Was der smarte Kopf damit zu tun hat
- Er misst nicht für die Abrechnung. Die Temperatur, die eine App anzeigt, ist kein erfasster Verbrauch im Sinne der Verordnung. Sie ersetzt keine Ablesung.
- Er regelt den Durchfluss. Wie jeder Thermostatkopf öffnet und schließt er das Ventil. Heizt der Heizkörper weniger, erfasst der Verteiler weniger. Wie viel das in Euro ausmacht, sagen wir nicht voraus.
- Er betrifft nur den Verbrauchsanteil. Den Teil, der nach § 7 nach Fläche oder umbautem Raum verteilt wird, änderst du mit keinem Thermostat.
- Der Verteiler bleibt unangetastet. Er gehört zur Ausstattung des Eigentümers. Du montierst nur den Kopf am Ventil und lässt den Verteiler am Heizkörper, wo er ist. Mehr dazu auf der Seite Darf ich das als Mieter?.
Die Pflicht für Thermostatventile selbst steht nicht in der Heizkostenverordnung, sondern in § 63 des Gebäudeenergiegesetzes, siehe Thermostatventile Pflicht.
Beispiel: Deine Heizkostenabrechnung für 2026 weist 900 Euro Heizkosten für deine Wohnung aus, davon 70 Prozent nach Verbrauch, also 630 Euro, und 270 Euro nach Fläche. Montierst du am 1. Dezember 2026 smarte Köpfe, kann sich höchstens der Verbrauchsteil von 630 Euro in der nächsten Abrechnung ändern, und nur über die Werte der Heizkostenverteiler. Die 270 Euro nach Fläche bleiben davon unberührt. Die Zahlen sind ein angenommenes Beispiel, deine Abrechnung kann einen anderen Schlüssel nennen.
So gehst du in der Mietwohnung vor
- Am Heizkörper nachsehen, wo der Heizkostenverteiler sitzt. Er bleibt dort und wird nicht verdeckt.
- Nur den Thermostatkopf am Ventil tauschen, siehe Thermostatkopf wechseln.
- In der Abrechnung nachsehen, welcher Anteil nach Verbrauch verteilt wird. Das steht im Verteilungsschlüssel.
- Für Fragen zur Ablesung den Vermieter oder den Messdienst fragen, nicht den Hersteller des Thermostats.
Häufige Fragen
- Kann ich mit der App meinen Verbrauch selbst abrechnen?
- Nein. Nach § 5 HeizkostenV erfassen Wärmezähler oder Heizkostenverteiler den Verbrauch. Für Geräte ohne eichrechtliche Regeln verlangt die Verordnung eine Bestätigung durch sachverständige Stellen. Eine Thermostat-App ist das nicht.
- Darf ich den Heizkostenverteiler abnehmen, um den Kopf zu montieren?
- Nein. Der Kopf sitzt am Ventil, der Verteiler am Heizkörper. Du musst den Verteiler dafür nicht anfassen.
- Wann spart ein smarter Kopf etwas?
- Wenn der Heizkörper dadurch weniger Wärme abgibt, etwa nachts oder beim Lüften. Das zeigt sich nur im Verbrauchsanteil. Eine Prozentzahl nennen wir nicht. Wie du die Stufen einstellst, steht unter Thermostat einstellen.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 4 HeizkostenV (Pflicht zur Verbrauchserfassung, Duldung); § 5 HeizkostenV (Wärmezähler und Heizkostenverteiler, Fernablesbarkeit, Frist 31. Dezember 2026); § 7 HeizkostenV (Verteilung 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch). Keine Rechtsberatung.
Für deinen Fall sind außerdem Ventiladapter erklärt, Heizkörperthermostat mit Fritzbox und Heizkörperthermostat ohne Hub relevant.