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Thermostatventile in Mietwohnungen: Pflicht nach § 63
Ja. Heizungen mit Wasser als Wärmeträger müssen eine selbsttätig wirkende Regelung der Raumtemperatur für jeden Raum haben, in der Praxis meist Thermostatventile. Fehlt sie in einem bestehenden Gebäude, muss der Eigentümer nachrüsten, nicht du als Mieter. Ein smartes Thermostat verlangt das Gesetz nicht.
Aktualisiert am von der Redaktion thermostat mietwohnung. So arbeiten wir
Was im Gesetz steht
§ 63 Abs. 1 Satz 1: „Wird eine heizungstechnische Anlage mit Wasser als Wärmeträger in ein Gebäude eingebaut, hat der Bauherr oder der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die heizungstechnische Anlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet ist.“
§ 63 Abs. 3 Satz 1: „Soweit die in Absatz 1 Satz 1 geforderte Ausstattung bei einem bestehenden Gebäude nicht vorhanden ist, muss der Eigentümer sie nachrüsten.“
Stand 6. November 2026
Die Vorschrift steht auf gesetze-im-internet.de im Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden, abgekürzt GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz). Die Adresse der Seite lautet weiter /geg/__63.html.
Was das für deine Mietwohnung heißt
- Pflicht des Eigentümers: Das Gesetz richtet sich an Bauherr und Eigentümer. Du musst nichts nachrüsten.
- Raumweise und selbsttätig: Jeder Raum braucht eine Regelung, die die Temperatur von selbst hält. Ein Handventil ohne Thermostat leistet das nicht. In Wohngebäuden ist eine Gruppenregelung für mehrere Räume nach Absatz 2 nicht zulässig.
- Nicht smart: Ein einfacher mechanischer Thermostatkopf erfüllt die Vorschrift. Von App, Funk oder Zeitprogramm steht in § 63 nichts.
- Ausnahmen: Fußbodenheizung in Räumen mit weniger als sechs Quadratmetern Nutzfläche und Einzelheizgeräte für feste oder flüssige Brennstoffe. Für Fußbodenheizungen, die vor dem 1. Februar 2002 eingebaut wurden, gilt nach Absatz 4 eine Sonderregel.
Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: Hast du statt eines Thermostatventils noch ein Handventil ohne Skala, sprich deinen Vermieter auf den Austausch an. Er ist verpflichtet, alte Handventile durch Thermostatventile zu ersetzen, und den Tausch muss ein Fachbetrieb machen, weil das ganze Ventil getauscht wird.
Beispiel: Du ziehst am 1. Dezember 2026 in eine Altbauwohnung. Im Schlafzimmer sitzt am Heizkörper nur ein Handrad ohne Skala. Am 3. Dezember schreibst du dem Vermieter, verweist auf § 63 Abs. 3 und bittest um Einbau eines Thermostatventils durch einen Fachbetrieb. Nachrüsten muss nach § 63 Abs. 3 der Eigentümer. Ein manueller Standard-Thermostat kostet laut Verbraucherzentrale etwa ab 10 Euro, der Tausch des ganzen Ventils durch den Fachbetrieb kommt dazu. Ob der Vermieter Kosten später auf die Miete umlegen darf, regelt § 63 nicht. Danach kannst du auf das neue Ventil auch einen eigenen smarten Kopf setzen.
So gehst du vor
- Jeden Heizkörper ansehen: Thermostatkopf mit Zahlen oder Display, oder nur ein Handrad ohne Skala?
- Bei Handventilen Fotos machen und den Raum notieren.
- Vermieter schriftlich informieren und auf § 63 Abs. 3 verweisen. Um Nachrüstung durch einen Fachbetrieb bitten.
- Am Ventil selbst nichts verändern. Das Ventil gehört zum Wasserkreislauf.
- Ist ein Thermostatventil vorhanden, kannst du den Kopf selbst gegen einen smarten tauschen, siehe Thermostatkopf wechseln.
Häufige Fragen
- Muss der Vermieter smarte Thermostate einbauen?
- Nein. § 63 verlangt eine selbsttätig wirkende raumweise Regelung. Ein smartes Gerät nennt die Vorschrift nicht.
- Wer zahlt einen kaputten Thermostatkopf?
- Das ist keine Frage von § 63, sondern des Mietrechts. Wie es dabei mit § 535 BGB und der Kleinreparaturklausel aussieht, steht unter Mieter oder Vermieter.
- Gilt die Pflicht auch für meine Fußbodenheizung?
- Grundsätzlich ja, außer in Räumen unter sechs Quadratmetern Nutzfläche. Für Fußbodenheizungen, die vor dem 1. Februar 2002 eingebaut wurden, erlaubt Absatz 4 eine Einrichtung zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung an die Heizlast.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 63 GModG, Raumweise Regelung der Raumtemperatur auf gesetze-im-internet.de; Verbraucherzentrale, Thermostat richtig einstellen und wechseln (Handventil). Kein Rechtsrat.
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