Start / Heizkörperthermostat bei Fernwärme
Heizkörperthermostat bei Fernwärme
Bei Fernwärme gilt für die Heizungsanlage im Haus mehr als nur das Mietrecht. Der Versorger darf nach § 17 AVBFernwärmeV technische Anforderungen festlegen, die sogenannten TAB. In den TAB, die wir gelesen haben, geht es um das Ventil, also das Unterteil am Heizkörper, und um die Anlage, nicht um den Kopf. Lass das Ventil deshalb unberührt und klär vorher mit dem Vermieter, was die TAB eures Versorgers sagen.
Aktualisiert am . Redaktionell verantwortlich: Thomas Brinkhaus, Brinkhaus GbR. Änderung: Gemeinsames Trust-Element ergänzt. So arbeiten wir
Was § 17 AVBFernwärmeV erlaubt
Laut § 17 Abs. 1 darf das Fernwärmeversorgungsunternehmen weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss, an andere Anlagenteile und an den Betrieb der Anlage festlegen, soweit das für eine sichere und störungsfreie Versorgung nötig ist. Der Branchenverband AGFW schreibt, dass diese TAB nach § 17 notwendiger Vertragsbestandteil sind. Vertragspartner des Versorgers ist in der Regel der Eigentümer, nicht du als Mieter.
Ein Beispiel für TAB: Stadtwerke Ostfildern
Jeder Versorger hat eigene TAB. Die Regeln aus Ostfildern gelten nur dort, sie zeigen aber, worum es geht. Die TAB-Wärme der Stadtwerke Ostfildern, Stand 10/2025, verlangen:
- Thermostatventile nach den Anforderungen AGFW FW 507, mit Voreinstellmöglichkeit
- einen hydraulischen Abgleich nach VOB Teil C beziehungsweise DIN 18380
- eine Ventilautorität von mindestens 30 Prozent bei Thermostatventilen, das ist eine Regelgröße und keine Ersparnis
- keine Überströmventile zwischen Vor- und Rücklauf
Alle diese Punkte betreffen das Ventil und die Anlage. Zu batteriebetriebenen Thermostatköpfen sagen die gelesenen Abschnitte nichts. Warum ein Thermostatventil überhaupt Pflicht ist, steht auf der Seite Thermostatventile Pflicht.
Beispiel: Am 19. November 2026 willst du in deiner fernwärmebeheizten Wohnung einen smarten Kopf montieren. Du schreibst dem Vermieter, dass du nur den Kopf tauschst, das voreingestellte Ventil nicht anfasst und den alten Kopf aufbewahrst. Er bestätigt, dass dem die TAB des Versorgers nicht entgegenstehen. Für Smart-Home-Thermostate nennt die Verbraucherzentrale Preise etwa ab 40 Euro, den aktuellen Preis prüfst du beim Händler.
So gehst du vor
- Klären, ob dein Haus an Fernwärme hängt. Das steht oft in der Heizkostenabrechnung oder im Mietvertrag.
- Den Vermieter fragen, ob die TAB des Versorgers etwas zu Thermostatköpfen sagen.
- Nur den Kopf tauschen. Voreinstellung und Ventileinsatz bleiben, wie sie sind.
- Prüfen, welcher Adapter auf das vorhandene Ventil passt, siehe Ventiladapter.
- Den alten Kopf aufbewahren und beim Auszug wieder montieren, wie unter Thermostat wechseln beschrieben.
Häufige Fragen
- Gelten die TAB auch für mich als Mieter?
- Die TAB sind Teil des Vertrags zwischen Versorger und Anschlussnehmer, meist dem Eigentümer. Deshalb fragst du den Vermieter, bevor du etwas an der Anlage änderst.
- Darf ich die Voreinstellung am Ventil verändern?
- Lass sie, wie sie ist. In Ostfildern verlangen die TAB Ventile mit Voreinstellung und einen hydraulischen Abgleich der Anlage. Änderungen daran sind Sache des Vermieters.
- Gilt die Liste aus Ostfildern überall?
- Nein. Jeder Versorger gibt eigene TAB heraus. Ostfildern ist hier nur ein Beispiel.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 17 AVBFernwärmeV (technische Anschlussbedingungen); AGFW, Technische Anschlussbedingungen (TAB) (Vertragsbestandteil); Stadtwerke Ostfildern, TAB-Wärme, Stand 10/2025 (Abschnitt 6.1, Thermostatventile, Abgleich, Ventilautorität); Verbraucherzentrale, Thermostat richtig einstellen und wechseln (Preisspanne). Keine Rechtsberatung.
Für deinen Fall sind außerdem Darf ich als Mieter smarte Thermostate einbauen?, Thermostat bei Wärmepumpe und Heizkörperthermostat mit Fritzbox relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Meross Heizkörperthermostat relevant.